Mund-Nase-Schutz: 100 Euro Strafe bei Verweigerung

Landrat und Bürgermeister vereinbaren einheitliches Bußgeld im Oberbergischen Kreis.

Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt seit Montag, 27. April 2020, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr vor (§ 12a der Coronaschutzverordnung). Die Durchsetzung der Regelungen obliegt den kommunalen Ordnungsämtern und der Polizei. In dem Bußgeldkatalog zur Rechtsverordnung sieht das Land bisher keine landeseinheitliche Sanktion bei Missachtung der „Maskenpflicht“ vor.

Im Oberbergischen Kreis gilt ab Montag, 4. Mai 2020, ein einheitlicher Bußgeldsatz von 100 €. Hierauf haben sich Landrat Jochen Hagt und die Bürgermeister der oberbergischen Städte und Gemeinden heute in einer Telefonkonferenz verständigt. Auf ein Bußgeld in dieser Höhe hatten sich zuvor Regierungspräsidentin Gisela Walsken, die Landräte und die Oberbürgermeister im Regierungsbezirk Köln verständigt.

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