Fahren unter Alkoholeinwirkung und ohne Fahrerlaubnis

Am 19.08.2007, gegen 02.00 Uhr, wurde auf der Bielsteiner Straße ein 19-Jähriger aus Nümbrecht mit seinem Roller angehalten. Im Rahmen der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrer die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit seines Zweirades durch eine technische Manipulation erhöht hatte, so dass zum Führen dieses Kleinkraftrades eine Fahrerlaubnis erforderlich war. Eine solche Berechtigung konnte der junge Fahrer jedoch nicht vorweisen. Zudem wurde festgestellt, dass er leicht unter Alkoholeinwirkung stand, was sich bei Fahranfängern in der Probezeit bzw. vor Vollendung des 21. Lebensjahres seit dem 01.08.2007 als Ordnungswidrigkeit darstellt.

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