Derzeit sind 335 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die Sieben-Tage-Inzidenz fällt auf 76,1.
Es werden derzeit 57 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, die positiv auf SARSCoV-2 getestet worden sind. Acht der 57 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet.
Seit Beginn der Pandemie sind im Oberbergischen Kreis 146 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden waren.
Virusmutationen im Oberbergischen Kreis
Es wurden weitere Fälle von Virusmutanten im Oberbergischen Kreis bestätigt.
• 1 Fall in Radevormwald (südafrikanische Virusmutante)
• 1 Fall in Engelskirchen (britische Virusmutante)
• 3 Fälle in Wipperfürth (britische Virusmutante)
Somit wurden bisher insgesamt 17 Virusmutationen im Oberbergischen Kreis bestätigt.
Die britische Mutante B.1.1.7. wurde nun bereits in Gummersbach, Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald und Wiehl nachgewiesen.
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 13.02.2021, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 11
Engelskirchen: 16
Gummersbach: 72
Hückeswagen: 7
Lindlar: 17
Marienheide: 27
Morsbach: 2
Nümbrecht: 19
Radevormwald: 41
Reichshof: 29
Waldbröl: 18
Wiehl: 35
Wipperfürth: 25
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 16 Personen
Kostenlose medizinische Masken für bedürftige Menschen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 8,7 Millionen medizinische Masken für bedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. 5 Millionen Masken gehen an die Kreise und kreisfreien Städte. 3,7 Millionen Stück gehen an Tafeln und Wohlfahrtsverbände.
Der Oberbergische Kreis erhält 47.000 medizinische Masken. Der Kreis gibt die Mund-Nase- Bedeckungen an die 13 oberbergischen Jobcenter-Standorte in den Kommunen sowie die Sozialämter der Städte und Gemeinden weiter. Das Deutsche Rote Kreuz holte die Masken heute beim Land ab, nimmt die Aufteilung der Masken vor und bringt sie heute und in der nächsten Woche in die einzelnen Standorte. Die Weiterverteilung erfolgt über die Einsatzeinheiten beziehungsweise Ortsvereine des DRK und durch die Malteser. Von dort erfolgt die Verteilung an die berechtigten Personen. Pro berechtigter Person werden voraussichtlich drei medizinische Masken ausgegeben.
Anspruch auf das kostenfreie Angebot haben Personen, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
• Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
• Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 des SGB 12)
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 des SGB 12)
Der DRK Kreisverband Oberbergischer Kreis war heute mit sieben Personen im Einsatz, der Malteser Hilfsdienst Engelskirchen mit zwei Einsatzkräften. Die Weiterverteilung vom DRKeigenen Hilfeleistungs- und Logistikzentrum übernehmen diverse Einsatzkräfte aus dem gesamten Kreisgebiet. Insgesamt werden rund 20 Helferinnen und Helfer beider Organisationen in diesen Einsatz gebunden sein. Alle Kräfte unterstützen hier ehrenamtlich.
Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht in der aktuell gültigen Fassung das Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) an folgenden Orten vor:
• Einzelhandelsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Banken usw.
• in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen
• im ÖPNV – auch an Bahnhöfen und Haltestellen
• während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz
Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen werden verlängert
Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet werden bis einschließlich 7. März 2021 verlängert.
Im Oberbergischen gelten ergänzend zur Corona-Schutzverordnung NRW zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen. Der Oberbergische Kreis hat die nachfolgenden Maßnahmen mit seiner Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 festgelegt:
• Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Treffen sind nur zwischen Personen eines Hausstands und einer weiteren Person erlaubt.
• Begrenzte Teilnehmerzahl und Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen bis einschließlich 7. März 2021 zu verlängern.
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz für das Kreisgebiet vor Ablauf der Allgemeinverfügung unter den Schwellenwert von 50 sinken, wird der Krisenstab erneut über die Schutzmaßnahmen beraten. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
Kontakte reduzieren = Infektionsketten verhindern
„Mir ist bewusst, dass die festgelegten Einschränkungen ein großer Einschnitt für unser Zusammenleben bedeuten. Ich halte sie zurzeit aber noch für erforderlich. Durch eine konsequente Kontaktreduzierung kann die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten“, sagt Landrat Jochen Hagt. Überall wo Menschen zusammenkämen, steige das Infektionsrisiko. Aus diesem Grund werde auch weiterhin an den verschärften Beschränkungen für Versammlungen zur Religionsausübung festgehalten. „Der Eindruck, dass es ‚die Kirchen‘ sind, die das Infektionsgeschehen fördern, ist dennoch verfehlt. Infektionen können aber eben auch und gerade dort entstehen, wo viele Menschen zusammenkommen“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Viele Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten in den vergangenen Wochen und Monaten sehr verantwortungsvolle Hygienekonzepte erarbeitet und auf die Durchführung von Gottesdiensten von sich aus verzichtet bzw. die Teilnehmerzahl drastisch reduziert. „Insbesondere aus Gesprächen mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche ist mir bekannt, wie intensiv man sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Ich bin zudem dankbar dafür, dass mir sowohl der Kreisdechant als auch der Superintendent des Kirchenkreises An der Agger signalisiert haben, die Regelungen der Allgemeinverfügung auch deshalb akzeptieren zu können, weil es darum geht, die Glaubensgemeinschaften im Oberbergischen Kreis gleichbehandeln zu wollen“, so der Landrat weiter.
Darüber habe bei der Entscheidung, die Gültigkeit der bestehenden Allgemeinverfügung zu verlängern, auch der Umstand, dass nach den Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene Inzidenzwerte von 50 bzw. 35 anzustreben sind, eine wesentliche Rolle gespielt. „Unser gemeinsames Ziel muss sein, diese Grenzwerte zu unterschreiten, um in wesentlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Lockerungen zu erzielen“, so Landrat Jochen Hagt. Diese Zielsetzung setzte voraus, dass zunächst an den einschneidenden Maßnahmen festgehalten werden müsse. Die im Trend rückläufige Sieben-Tage-Inzidenz bestätige, dass die Maßnahmen in den vergangenen Wochen Wirkung gezeigt hätten.
Neue Angebote für die Fahrt zum Impfzentrum
Die oberbergischen Taxiunternehmen gewähren Fahrgästen, die einen Impftermin haben, jetzt Sonderkonditionen für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum.
Im Impfzentrum für den Oberbergischen Kreis werden aktuell Personen über 80 Jahren geimpft, die zu Hause leben und einen Impftermin vereinbart haben. „Mir ist bewusst, dass nicht alle impfberechtigen Personen mobil sind. Wer die Fahrt zum Impfzentrum nicht privat organisieren kann, kann für die Fahrt zum Impftermin unter anderem einen Taxi-Sondertarif nutzen. Ich freue mich sehr, dass die Unternehmen den Impfwilligen dieses Angebot machen“, gibt Landrat Jochen Hagt bekannt.
Der Oberbergische Kreis und die oberbergischen Taxiunternehmen haben sich auf Sonderkonditionen für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum verständigt. Die Taxiunternehmen geben den Fahrgästen mit Impftermin 10 Prozent Preisnachlass auf die Fahrten. Zudem werden Wartezeiten nicht berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Taxi-Fahrtkosten durch die jeweilige Krankenkasse übernommen werden:
• ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
• eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5, bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität
• bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in die Pflegestufe 2 gemäß § 15 des Elften Buches in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in den Pflegegrad 3
Hierzu sollte sich der Impfling vor Fahrtantritt mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung setzten und dort eine qualifizierte Aussage erfragen.
Darüber hinaus gibt es in den oberbergischen Kommunen unterschiedliche Angebote von Vereinen und Initiativen, die eine Fahrt zum Impfzentrum ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger, die die Fahrt zum Impfzentrum nicht privat organisieren können und nicht wissen, wie bestehende Alternativangebote in Anspruch genommen werden können, können sich an das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgertelefon geben das Anliegen an einen Hintergrunddienst weiter, der sich dann um die Vermittlung eines passenden Angebots bemüht. Das Bürgertelefon ist während der Servicezeiten unter 02261 883888 erreichbar.
Land sieht nur ein Impfzentrum vor
„Das Engagement in den Kommunen befürworte ich sehr, insbesondere, weil wir derzeit neben dem Impfzentrum keine dezentralen Angebote machen dürfen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht für den Oberbergischen Kreis ein Impfzentrum vor. Obwohl sich das Impfzentrum in der Kreismitte in Gummersbach befindet, sind die Anfahrtswege aus einigen Städten und Gemeinden des Kreises weit. „Deshalb habe ich mich frühzeitig über den Landkreistag beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Einrichtung dezentraler Impfzentren eingesetzt“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die eindeutige Entscheidung des Gesundheitsministeriums sei es jedoch, von der bisherigen Strategie zur Errichtung eines Impfzentrums pro Kreis zumindest solange nicht abzuweichen, wie die Impfstoffknappheit bestehe. „Zunächst kann deshalb nur das Impfzentrum öffnen. Es können leider keine anderen dezentralen Angebote gemacht werden. Der Oberbergische Kreis handelt auf ausdrückliche Weisung des Ministeriums und hat hier keinen eigenen Handlungsspielraum“, erklärt Landrat Jochen Hagt. Es bleibe darüber hinaus abzuwarten, ab wann mit einer dezentralen Impfung, z.B. durch Hausärztinnen und Hausärzte, begonnen werden könne. „Das hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffmengen und der Transport- und Aufbereitungseigenschaften der zugelassenen Impfstoffe ab“, so der Landrat weiter.
Impfung von priorisierten Berufsgruppen im Impfzentrum
Der Oberbergische Kreis kontaktiert die priorisierten Berufsgruppen und vergibt die Termine zur Impfung telefonisch.
Das Land NRW stellt den Impfzentren in den nächsten Wochen Sonderkontingente des Impfstoffs AstraZeneca zur Verfügung. Mit dem bereitgestellten Impfstoff soll zunächst vorrangig das Personal von ambulanten Pflegediensten versorgt werden. Folgende Berufsgruppen erhalten laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Impfung:
• Personal von ambulanten Pflegediensten gemäß § 71 Absatz 1 SGB XI und Betreuungsdiensten gemäß § 71 Absatz 1a SGB XI, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tätig werden
• Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gemäß § 24 Absatz 1 WTG, mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
• Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
• (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
• (Zahn-)ärztinnen und (Zahn-)ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
• Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fach-personal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
• Personal in den Impfzentren
• Rettungsdienstpersonal
Der Oberbergischen Kreis ermittelt die priorisierten Beschäftigten in den genannten Einrichtungen über die entsprechenden Arbeitgeber, Verbände und Vertretungen im Kreisgebiet sowie die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung. Die Arbeitgeber, Verbände, Vertretungen und zuständigen Stellen übermitteln Listen mit den infrage kommenden Einrichtungen. Der Oberbergische Kreis geht aktiv auf die ermittelten Einrichtungen (z.B. ambulante Pflegedienste, Arztpraxen, Heilmittelerbringer etc.) zu. Noch am heutigen Tag werden erste Einrichtungen auf digitalem Weg angeschrieben.
Die angeschriebenen Einrichtungen melden ihr infrage kommendes und impfbereites Personal an den Kreis. In der Folge nimmt das Impfzentrum telefonisch Kontakt zur Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung auf und vereinbart die Impftermine für alle priorisierten Personen der Einrichtung. Pro Einrichtung sollen die Termine möglichst zusammenhängend vergeben werden. Der Oberbergische Kreis bittet um Verständnis, dass der Anruf zur Terminvereinbarung nicht immer unmittelbar erfolgen kann und die Impfstoffmengen zunächst beschränkt sind.
Das Impfzentrum in Gummersbach ist täglich zwischen 14 und 20 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich nach Terminvergabe. Die Impfung der priorisierten Berufsgruppen erfolgt in einer gesonderten Impfstraße parallel zur Impfung der Über-80-Jährigen. Die Termine für die Seniorinnen und Senioren werden weiterhin über die Kassenärztliche Vereinigung vergeben.