Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

Seit Montag, 3. Mai, entfällt in Nordrhein-Westfalen für geimpfte und vollständig genesene Personen in bestimmten Bereichen die Testpflicht. Das, was mit negativem Test erlaubt ist, können Geimpfte und Genesene auch ohne Test tun.

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder

3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Das Land Nordrhein-Westfalen macht in einer Pressemitteilung deutlich, warum die Änderung vorgenommen wurde: „Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück. Doch es bleibt dabei: Die Entscheidung, ob bei Geimpften und Genesenen auch solche Grundrechtseinschränkungen bereits aufgehoben werden können, die bei negativ Getesteten vorläufig noch notwendig sind, erfolgt im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern. Hier brauchen wir einheitliche Regelungen auf der Grundlage der verabredeten Vorlage des Bundes.“

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