Ab heute greift im Oberbergischen Kreis die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW

Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit einigen Tagen im Oberbergischen Kreis stabil unter 35 liegt, greift ab heute, dem 13. Juni 2021, die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW.

Das Land NRW gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regelungen der Inzidenz-Stufen.

Die vollständigen und verbindlichen Vorgaben sind ausschließlich in der Corona-Schutzverordnung NRW aufgeführt!

Nachfolgend die vom Oberbergischen Kreis zusammengestellten Vorgaben.

Sofern in bestimmten Bereichen ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Das negative Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein.
  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
  • Unter www.obk.de/teststellen findet man eine Auflistung der zugelassenen Teststellen im Oberbergischen Kreis.
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